Hygienekonzepte

AES Konzept – Hygienekonzepte für Veranstaltungen

Um in Pandemie-Zeiten eine Genehmigung zur Durchführung eines Events mit mehr als den aktuell erlaubten Besucherzahlen erhalten zu können, müssen Veranstalter einen Antrag bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt stellen. Grundlage ist die Corona-Kontakt-und-Betriebsbeschränkungs-Verordnung (CoKoBeV) in ihrer aktuellen Fassung.

Ist geklärt, dass eine Umsetzung der Veranstaltung grundsätzlich möglich ist, muss bereits mit dem Antrag ein ausführliches Hygienekonzept bei der entsprechenden Behörde mit eingereicht werden, um von offizieller Seite eine Genehmigung erwirken zu können.

Unsere Hygienebeauftragten für Veranstaltungen und Versammlungsstätten machen Ihre Veranstaltung genehmigungsfähig, in dem sie ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeiten, welches alle aktuellen Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie in Betracht zieht.

Im Rahmen unserer langjährigen Erfahrung mit Behörden durch die Erstellung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen, bauen wir auf bestehendes Netzwerk auf bzw. sind vertraut mit den Anforderungen der Entscheidungsträger.

Wir übernehmen für Sie:

  • Kommunikation mit dem Gesundheitsamt bis Genehmigungsreife
  • Erstellen von Handlungsanweisungen mit jeweils relevanten Inhalten aus dem Hygienekonzept für Mitarbeiter, Gäste, Sanitäts- und Sicherheitsdienste sowie weitere relevante Dienstleister
  • Unterweisung von Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern zu Inhalten aus dem Hygienekonzept
  • Prüfung des Hygienekonzeptes auf seine Wirksamkeit und Dokumentation

Durch unseren zentralen Standort in Rhein-Main können wir kurzfristig Vor-Ort-Begehungen im Raum Frankfurt / Mainz / Wiesbaden / Darmstadt ermöglichen, sind jedoch operativ in ganz Hessen und den angrenzenden Bundesländern tätig.

AES Konzept – Hygienekonzepte für Veranstaltungen.