Sicherheitskonzepte zu Ihrer Entlastung

In den meisten Versammlungsstätten gibt es bestehende Sicherheitskonzepte. Hierfür übernehmen wir mit unseren erfahrenen Meistern für Veranstaltungssicherheit gerne Ihre Betreiberpflichten nach §38-40 der Musterversammlungsstättenverordnung.

Was aber tun, wenn zum Beispiel Ihre Werkshalle nur an einem Abend für eine Veranstaltung genutzt wird? Welche Konsequenzen gibt es nach dem Baurecht und wie sind die Anforderungen der Feuerwehr?

Wie gehen Sie als Veranstalter auf einem Straßenfest oder der Karnevalssitzung mit neuen Anforderungen der Behörden um?

In all diesen Fragen begleiten wir Sie bereits mit Beginn der Planungsphase.

Fluchtweg- und Evakuierungspläne nach DIN ISO 23601 gehören ebenso zu unserem Angebot, wie die Erstellung eines maßgeschneiderten Sicherheitskonzeptes nach §43 MVstättV. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden, der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten, damit Ihre Veranstaltung rundum gelingt. Während der Veranstaltung übernehmen wir die Betreiberpflichten, behalten die Gesamtsituation, Rettungswege, die Wettersituation und vieles mehr im Blick, damit Sie sich voll auf Ihre Gäste konzentrieren können.

Bei der Vorbereitung beraten wir Sie gerne und sorgen dafür, dass Ihre Veranstaltung mit den passenden Absperrungen, Sicherheitsbeleuchtungen und Durchsageanlagen ausgestattet ist. So sorgen wir dafür, dass Ihre Veranstaltung den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und geben Ihnen auch in finanzieller Hinsicht Planungssicherheit.

Im Vordergrund steht bei uns immer der Mensch: damit alle Gäste und Mitarbeiter sicher nach Hause kommen und Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird!