


Meister für Veranstaltungstechnik (IHK) & Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV ID 0000036388)
Die Teilnehmer weisen durch die Prüfung Kenntnisse in folgenden Bereichen nach:
– Baurecht
– Crowd Management
– Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO
– Haftung und Delegation von Verantwortung
– Notfall- und Krisenmanagement
– Veranstaltungsrecht
– Gefährdungsbeurteilung
– Risikomanagement
– Arbeitssicherheit
– Brandschutz
Der „Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV)“ verfügt über fundierte Kenntnisse aus den Bereichen Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne, Gefährdungsbeurteilungen sowie rechtliche Grundlagen, um so für die sichere und reibungslose Durchführung von Veranstaltungen zu sorgen, Unfallgefahren zu reduzieren und Haftungsrisiken zu minimieren.
Als Zulassungsvoraussetzungen gelten: Abschluss als Meister für Veranstaltungstechnik (IHK/HWK), Dipl. Ing. für Theater- und Veranstaltungstechnik oder Bachelor bzw. Master für Veranstaltungstechnik.